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Objektivität bei Steuereinsprachen – wie unabhängig sind die Verfahren im Kanton Glarus?

  • remogoethe
  • 1. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Sept.


Im Verwaltungsverfahren spielt die Einsprache eine zentrale Rolle: Sie ist das Mittel, mit dem Bürgerinnen und Bürger amtliche Entscheide überprüfen lassen können. Damit das Verfahren glaubwürdig bleibt, muss es nicht nur fair sein – es muss auch als fair wahrgenommen werden. Genau hier setzen wir mit einer Interpellation im Glarner Landrat an.


Der Ausgangspunkt: In mehreren Kantonen – offenbar auch im Kanton Glarus – werden Steuereinsprachen teilweise von denselben Personen bearbeitet, die zuvor bereits für die Steuerveranlagung zuständig waren. Das wirft Fragen auf: Kann man unter diesen Umständen wirklich von einer unabhängigen Prüfung sprechen? Oder entsteht der Eindruck, die Einsprache sei eher eine Formalität?


Warum das ein Problem ist: Wer sich gegen einen Entscheid wehren will, erwartet ein neutrales Gegenüber. Wenn aber dieselbe Person nochmals über die eigene Arbeit urteilt, fehlt diese Neutralität – zumindest in der Wahrnehmung. In anderen Kantonen hat man deshalb klare Trennlinien eingezogen: Die Einsprache wird dort von jemand anderem geprüft als die ursprüngliche Veranlagung.


Unsere Fragen an den Regierungsrat:

  1. Stimmt es, dass im Kanton Glarus dieselben Personen für Veranlagung und Einsprache zuständig sein können?

  2. Falls ja: Welche Massnahmen gibt es, um dennoch eine objektive Beurteilung sicherzustellen?

  3. Und: Wäre es nicht sinnvoll – und auch machbar –, organisatorisch klarere Trennungen einzuführen?

Wir möchten mit dieser Interpellation keine unnötige Bürokratie fordern, sondern ein Verfahren stärken, das Vertrauen verdient. Der Bürger, die Bürgerin soll sicher sein können: Wenn ich Einsprache mache, wird mein Anliegen ernsthaft und unabhängig geprüft.


Was jetzt kommt: Der Regierungsrat wird auf unsere Fragen antworten müssen. Je nach Antwort werden wir das Thema weiterverfolgen – mit dem Ziel, im Kanton Glarus für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Steuereinsprachen zu sorgen.





 
 
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