Flexibilität statt starrer Grenzen – für einen zukunftsfähigen öffentlichen Verkehr im Glarnerland
- 31. Juli 2025
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Aktualisiert: 8. Sept. 2025
Wie viel muss ein Busangebot einbringen, um zu bestehen? Im aktuellen Gesetzesentwurf zum öffentlichen Verkehr ist eine fixe Untergrenze von 20 Prozent beim Kostendeckungsgrad vorgesehen. Das heisst: Wenn eine Linie weniger als 20 Prozent der Kosten durch Billette deckt, soll ein Ausbau gar nicht erst möglich sein.
Das klingt auf den ersten Blick vernünftig, weil man wirtschaftlich handeln will. Doch bei näherem Hinsehen wird klar: Diese Regelung ist zu starr und lässt kaum Spielraum für sinnvolle Ausnahmen. Gerade im ländlichen Raum wie dem Glarnerland kann das schnell zum Problem werden.
Ein gutes Beispiel ist der Nachtbus. Laut Bericht der FAK erreicht dieser aktuell nur 17 Prozent Kostendeckungsgrad. Nach dem neuen Gesetz wäre ein solches Angebot wohl nicht mehr bewilligt worden. Dabei bringt der Nachtbus echten Mehrwert. Er stärkt das Nachtleben, unterstützt Gastronomie, Vereine und Kultur und sorgt dafür, dass Jugendliche sicher nach Hause kommen.
Darum habe ich im Landrat einen Antrag eingereicht: Der fixe Wert soll aus dem Gesetz gestrichen werden. Stattdessen soll der Landrat im ÖV-Konzept Ziel- und Mindestwerte für verschiedene Linienkategorien festlegen. So können wir flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse reagieren und trotzdem wirtschaftlich planen.
Konkret heisst das: Wenn eine Linie den Zielwert nicht erreicht, kann der Regierungsrat immer noch handeln – zum Beispiel mit Anpassungen oder, wenn nötig, mit einer Einstellung des Angebots. Aber eben nicht auf Basis einer starren Hürde, die schon zu Beginn sinnvolle Ideen verunmöglicht.
Was wir brauchen, ist ein öffentlicher Verkehr, der wirtschaftlich ist und gleichzeitig Raum für neue Lösungen schafft. Dafür setze ich mich ein.
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